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Wir geben Ihnen hier einen Überblick über neue Regelungen.
Der Bundesrat stellt Unternehmen in der Schweiz aufgrund der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus Liquiditätshilfen im Umfang von insgesamt 20 Milliarden Franken zur Verfügung.
Heute, am 26.03.2020 tritt die COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung in Kraft (bisher nur abrufbar über: https://www.admin.ch/opc/de/official-compilation/2020/1077.pdf). Diese basiert auf dem vom Bundesrat lancierten Garantieprogramm von CHF 20 Milliarden, welches betroffenen KMU (Einzelunter-nehmen, Personengesellschaften, juristische Personen) Überbrückungskrediten verschaffen soll.
Gemäss SECO sollen betroffene Unternehmen Kreditbeträge bis zu 10% des Umsatzes oder maximal CHF 20 Mio. erhalten. Beträge bis zu CHF 0.5 Millionen sollen von den Banken sofort ausbezahlt werden und vom Bund zu 100% garantiert werden. Darüber hinaus gehende Beträge sollen vom Bund zu 85% garantiert werden und eine kurze Bankprüfung voraussetzen.
Weitere Informationen finden Sie z.B. beim SECO und Eidgenössischen Finanzdepartement.
Sollten Sie Fragen haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden.
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